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Dicht oder nicht dicht - das ist hier die Frage

Veröffentlicht von ried (01ried) am 26.01.2012
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Düsseldorf/Meinerzen. Unter Tagesordnungspunkt 2 debattierte heute der NRW-Landtag in der 53. Plenarsitzung über das Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes. Dabei legten Regierung [ext. Link] als auch Opposition [ext. Link] je verschiedene Entwürfe vor. Kernfrage ist: Wer muss den Abwasserkanal auf Dichtheit prüfen lassen? Die Regierung bietet an, auf eine regelmäßige Überprüfung privater Abwasserkanäle bei Ein- und Zweifamilienhäusern außerhalb von Wasserschutzgebieten zu verzichten. Der Opposition aus CDU und FDP geht das aber nicht weit genug. Sie wünscht, dass nur für Neubauten oder bei begründetem Verdacht eine Prüfung des Abwawsserkanals stattfinden soll, und zwar unabhängig davon, ob das Grundstück sich in einem Wasserschutzgebiet befindet oder nicht. Eine Einigung konnte heute nicht erzielt werden.

Wie auch immer die Diskussion im Landtag ausgehen mag: Aufatmen für viele Hauseigentümer: Denn für die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern in Meinerzhagen (und natürlich in ganz NRW)  außerhalb von Wasserschutzgebieten wird damit in jedem Fall die Dichtigkeitsprüfung des Abwasserkanals hinfällig. Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, können Sie mit Hilfe des Geodatenportals des Märkischen Kreises herausfinden [ext. Link].

Anmerkung: Ärgerlich, dass in NRW Verwaltungen und kommunale Räte sich bereits eingehend mit dem Landeswassergesetz befassten. Zeit und Arbeitskraft wurden dadurch gebunden, Kosten verursacht. Und natürlich haben auch die privaten Prüf- und Sanierungsfirmen "aufgerüstet", um an dem Geschäft Kanalsanierung mitzuverdienen...

Jetzt gilt es die Einigung zwischen Regierung und Opposition abzuwarten.

Karte: Wasserschutzgebiete in Meinerzhagen. Quelle: Geodatenportal des Märkischen Kreises. [ext. Link]

Wasserschutzgebiete in Meinerzhagen

Zuletzt geändert am: 26.01.2012 um 23:28:39

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