![]() |
|
|
Ehrenamt Ortsheimatpfleger (OHP)Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meinerzhagen, Bestellung zum Ortsheimatpfleger„Der Ortsheimatpfleger wird vom Kreisheimatpfleger bestellt, der im Benehmen mit der Gemeinde eine für das Amt des Ortsheimatpflegers geeignete Person gewonnen hat. [...] Die Bestellung ist vom Kreisheimatpfleger der Geschäftsstelle des Westfälischen Heimatbundes mitzuteilen. Diese bestätigt durch ein besonderes Schreiben an den Ortsheimatpfleger die Bestellung.“ Ehrenamt des OrtsheimatpflegersAus der Vergangenheit für die Gegenwart lernen, um die Zukunft zu ermöglichen. Der Ortsheimatpfleger ist dabei so etwas wie das "Gedächtnis“ oder das "Gewissen" für die Menschen und ihren Umgang mit den natürlichen Grundlagen, der Kultur und der Geschichte. Dabei gilt es, Überliefertes und Neues sinnvoll zu vereinen und weiterzuentwickeln, und die Verbundenheit der Meinerzhagener mit ihrer Heimat weiter zu stärken. Daraus ergeben sich die Aufgabenbereiche [Link], in denen ein Ortsheimatpfleger tätig sein sollte. VerpflichtungserklärungAm 20. Februar 2008 wurde ich durch die Ausschussvorsitzende Ingrid Stasch als beratendes Mitglied des Ausschusses für Kultur, Denkmalpflege, Sport und Freizeit verpflichtet. Wortlaut der Verpflichtungserklärung:"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Meinerzhagen erfüllen werde."
Weitere Informationen:![]() |