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Ehrenamt Ortsheimatpfleger (OHP)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meinerzhagen,
sicher haben Sie schon einige Seiten dieser Internetpräsenz durchstöbert. Hier erfahren Sie, welche Aufgaben ein Ortsheimatpfleger in Westfalen zu erfüllen hat, wie Sie Ihren Ortsheimapfleger erreichen oder auch wann Sie ihn treffen können und wer der Ortsheimatpfleger der Stadt Meinerzhagen ist [Link].

Bestellung zum Ortsheimatpfleger

„Der Ortsheimatpfleger wird vom Kreisheimatpfleger bestellt, der im Benehmen mit der Gemeinde eine für das Amt des Ortsheimatpflegers geeignete Person gewonnen hat. [...] Die Bestellung ist vom Kreisheimatpfleger der Geschäftsstelle des Westfälischen Heimatbundes mitzuteilen. Diese bestätigt durch ein besonderes Schreiben an den Ortsheimatpfleger die Bestellung.“
Die konkrete Umsetzung: In der Ratssitzung vom 29.10.2007 ernannte mich der Rat der Stadt Meinerzhagen einstimmig zum Ortsheimatpfleger der Stadt. Mit Schreiben vom 13.12.2007 bestätigte der Westfälische Heimatbund die Ernennung zum Ortsheimatpfleger, so dass ich ab diesem Zeitpunkt meine ehrenamtliche Tätigkeit aufnehmen konnte: „Uns wurde mitgeteilt, dass Sie zum Ortsheimatpfleger für Meinerzhagen ernannt wurden. Wir bestätigen hiermit diese Mitteilung und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Tätigkeit als Ortsheimatpfleger.“

Ehrenamt des Ortsheimatpflegers

Aus der Vergangenheit für die Gegenwart lernen, um die Zukunft zu ermöglichen. Der Ortsheimatpfleger ist dabei so etwas wie das "Gedächtnis“ oder das "Gewissen" für die Menschen und ihren Umgang mit den natürlichen Grundlagen, der Kultur und der Geschichte. Dabei gilt es, Überliefertes und Neues sinnvoll zu vereinen und weiterzuentwickeln, und die Verbundenheit der Meinerzhagener mit ihrer Heimat weiter zu stärken. Daraus ergeben sich die Aufgabenbereiche [Link], in denen ein Ortsheimatpfleger tätig sein sollte.
Das Ehrenamt des Ortsheimatpflegers ist ein öffentliches Amt, das freiwillig und ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Es ist eine Form bürgerschaftlichen Engagements, das die Möglichkeit der Mitgestaltung bietet. Wenn dieses Ehrenamt für die Stadt Meinerzhagen etwas Positives bewirken soll, bedarf es der Motivation, Ermutigung und auch der Ermöglichung.
Die Stadt Meinerzhagen zahlt für das Ehrenamt des Ortsheimatpflegers ein Honorar zur Aufwandsentschädigung in Höhe von zehnmal monatlich 34 Euro.

Verpflichtungserklärung

Am 20. Februar 2008 wurde ich durch die Ausschussvorsitzende Ingrid Stasch als beratendes Mitglied des Ausschusses für Kultur, Denkmalpflege, Sport und Freizeit verpflichtet.

Wortlaut der Verpflichtungserklärung:

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Meinerzhagen erfüllen werde."

 

Weitere Informationen:

  • Aufgabenfelder eines Ortsheimatpflegers [Link]
  • Persönliches [Link]
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© Ortsheimatpfleger Chris Riederer - meinerzen.de - 2007-2012 - (CC BY-NC-ND 3.0)